Nachtrag: 06.11.2014
Sitzung: 10.11.2014 Bez. I/004/2014
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: 2014/0242
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Bürgerantrag
Rh. Eckloff (CDU) und Herr Gintrowski (BÜRGERLISTE) sprechen im Verlauf der Diskussion die Tempo 30-Festlegung aus Lärmschutzgründen sowie im Zusammenhang mit einer Sonderregelung für Schulwege an.
Herr Laufs (36) erklärt, dass die Möglichkeit einer Tempo 30-Regelung aus Lärmschutzgründen erst in Betracht kommen kann, wenn vorher zunächst alle anderen zulässigen und denkbaren Maßnahmen geprüft und ergriffen wurden.
Darüber hinaus legt die Verwaltungsvorlage zu Geschwindigkeitsregelungen im Stadtgebiet zunächst allgemeinverbindliche Kriterien als Grundsatzregelungen fest.
Das Thema Schulwegsicherung war durch einen Erlass geregelt, aufgrund dessen
alle Schulwege entsprechend geprüft und mit Tempo 30 ausgeschildert wurden. Diese Regelungen bestehen noch, obwohl der Erlass längst aufgehoben ist, und wurden im Rahmen der Prüfung einzelner Straßen berücksichtigt. Änderungen an diesen Regelungen sind nicht vorgesehen.
dafür: 2 (BÜRGERLISTE)
dagegen: 7 (3 SPD, 4 CDU)
Enth.: 2 (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE)