Beschluss:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates wird in § 4 Absatz 13 Satz 1 wie folgt geändert:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen ist unbeschadet seiner satzungsgemäßen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten
-
des Büros Baudezernat
sowie der Fachbereiche
- Stadtplanung,
- Kataster und Vermessung,
- Bauaufsicht,
- Gebäudewirtschaft,
- Tiefbau und
- Stadtgrün
der Stadtverwaltung.
- einstimmig -