Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 02.07.2014 wird wie folgt geändert:

 

 

I. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

 

§ 17 Gruppen und Einzelvertreter

 

 

II. § 1 erhält folgende Neufassung:

 

(1)    Die Stadt Leverkusen betreibt für die Mitglieder des Rates, der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen nach Maßgabe der folgenden Regelungen ein internetbasiertes Ratsinformationssystem, das der Information dient.

 

(2)    Die Stadt ermöglicht den Mandatsträgern - unter Nutzung ihrer eigenen technischen Ausstattung/Hardware bzw. leihweise von der Stadt zur Verfügung gestellten iPads - den Zugang zum Ratsinformationssystem einschließlich der sie betreffenden nicht öffentlichen Dokumente unter Nutzung einer speziellen Verschlüsselung (Token).

 

(3)    Die Stadt stellt die benötigte Infrastruktur (WLAN) in allen Sitzungsräumen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zur Verfügung.

 

(4)    Mandatsträger nach Absatz 1, die das Ratsportal nutzen, sind verpflichtet,

 

1. die von ihnen hierzu verwendete Hardware durch ein Passwort zu schützen, das den jeweils aktuellen durch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie empfohlenen Sicherheitsstandard erfüllt,

 

2. Dokumente, die sich auf den nicht öffentlichen Teil von Sitzungen beziehen oder sonst vertraulich zu behandeln sind, nur auf speziell verschlüsselten Speichermedien abzulegen, und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen,

 

3. die von ihnen verwendete Hardware mit einem Viren- und Zugriffsschutz auszustatten und diesen fortlaufend zu aktualisieren.

 

(5)    Innerhalb des Ratsinformationssystems sind verfügbar zu machen

 

1. für alle Mandatsträger:

 

Einladung, Nachtrag, Tagesordnung und zugehörige öffentliche Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die entsprechenden Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen, das Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat sowie das Handbuch Rat und Verwaltung,

 

2. für die Mitglieder des Rates:

 

zugehörige nicht öffentliche Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie die Niederschriften über die nicht öffentlichen Sitzungen,

 

3. für die Mitglieder der Ausschüsse des Rates und deren Stellvertreter:

 

zugehörige nicht öffentliche Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des jeweiligen Ausschusses sowie die Niederschriften über die nicht öffentlichen Sitzungen des jeweiligen Ausschusses,

 

4. für die Mitglieder der Bezirksvertretungen:

 

zugehörige nicht öffentliche Beratungsunterlagen zu den Sitzungen der jeweiligen Bezirksvertretung sowie die Niederschriften über die nicht öffentlichen Sitzungen der jeweiligen Bezirksvertretung.

 

(6)    Die Regelungen der §§ 2 ff. bleiben hiervon unberührt.

 

 

III. In § 2 wird in Absatz 1 Satz 1 hinter „Sitzungstag schriftlich“ „per Post oder Fax oder elektronisch per E-Mail“ eingefügt.

 

 

IV. In § 3 Absatz 1 wird hinter „schriftlich“ „per Post oder bei entsprechendem Einverständnis elektronisch per E-Mail“ eingesetzt.

 

 

V. § 8 wird wie folgt geändert:

 

In Absatz 1 Buchstabe b wird „Schluss der Debatte“ (bisher unter ff) neu unter die Unterbuchstaben cc aufgenommen; hierdurch verschieben sich die bisherigen Unterpunkte cc, dd, ee auf dd, ee und ff.

 

Des Weiteren wird bei Buchstabe b Unterbuchstaben neu dd „Verweisung…an einen Ausschuss“ durch „Verweisung…an ein anderes Gremium“ ersetzt.

 

Absatz 4 ändert sich entsprechend der vorgenannten Änderungen in Absatz 1.

 

 

VI. § 16 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

(2)  Endet die Existenz einer Fraktion in sonstiger Weise, insbesondere durch

1.    Unterschreiten der gesetzlichen Fraktionsmindeststärke oder

2.    im Wege des § 42 Absatz 2 GO NRW,

 

ist Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3 entsprechend anzuwenden.

Endet die Existenz einer Fraktion, so kann an die Stelle der Zusammenstellung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 die Erklärung der Fraktion treten, sie habe sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Sachmittel der Stadt an die ihr nachfolgende Fraktion oder Gruppe oder den ihr nachfolgenden Einzelvertreter übergeben. Die Erklärung bedarf der Zustimmung des Nachfolgers.

 

 

VII. § 17 erhält folgende Neufassung:

 

§ 17 Gruppen und Einzelvertreter

 

(1)  Die Bestimmungen der §§ 15 Absatz 1 und 3 Satz 1 sowie 16 gelten für Gruppen des Rates entsprechend.

 

(2)  Die Bestimmungen des § 16 gelten für Einzelvertreter des Rates entsprechend.


- einstimmig -