Nachtrag: 27.11.2014

Beschluss: verwiesen

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird an den Aufsichtsrat der WGL verwiesen, damit dieser ihn in seine Beratungen aufnehmen kann.


Herr Johanns erläutert als Antragsteller seinen Bürgerantrag.

 

Nach längerer Diskussion beantragt Rh. Ippolito (SPD), den Bürgerantrag an den Aufsichtsrat der WGL zu verweisen, damit dieser ihn in seine Beratungen aufnehmen kann.


- einstimmig -