Im Verlauf der Diskussion bittet Rh. Ippolito (SPD) um eine Übersicht über die Haushaltsausgabereste der freiwilligen Ausgaben der Jahre 2012, 2013 und 2014. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung über z.d.A.: Rat zu.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt zunächst über die Anträge Nrn. 2014/0289 und 2014/0291 abstimmen.
Beschluss:
Wie Anträge Nrn. 2014/0289 und 2014/0291
dafür: 20 (12 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 2 PIRATEN)
dagegen: 29 (OB, 15 CDU, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)
Damit sind die Anträge abgelehnt.
Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Anträge Nrn. 2014/0288 und 2014/0290 sowie die Verwaltungsvorlage Nr. 2014/0287 gemeinsam abstimmen, da die beiden Anträge inhaltlich die Verwaltungsvorlage unterstützen.
Beschluss:
1. Die Satzung vom 30.09.2014 zur 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer in Leverkusen wird aufgehoben.
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit Wirkung zum 01.01.2015 auf 592 v.H. angehoben. Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Steuerhebesatzes für die Grundsteuer B wird in der als Anlage 17 zur Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.
dafür: 29 (OB, 15 CDU, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 6 (4 BÜRGERLISTE, 2 PIRATEN)
Enth.: 14 (12 SPD, 2 PRO NRW)