Die Tagesordnungspunkte 3.1 (Bürgerantrag Nr. 2015/0340) und 3.2 (Bürgerantrag Nr. 2015/0341) werden gemeinsam beraten.

 

Der Bürgerantragstellerin, Frau von Bonin, wird bei 3 Gegenstimmen (SPD) mehrheitlich Rederecht gewährt. Sie erläutert die Hintergründe ihres Bürgerantrags und das Konfliktpotential zwischen Radfahrern und Fußgängern in der Fußgängerzone Schlebusch. Sie verweist auf die vor allem durch die Außengastronomie beengten Durchgangsbereiche und die hohe Zahl von Fußgängern, die mit Rollatoren, Kinderwagen etc. unterwegs sind. Ihrer Kenntnis nach hat es weitere Zusammenstöße zwischen Passanten und Radfahrern gegeben, die nicht aktenkundig sind.

 

Im Verlauf der Diskussion bittet Frau Lorenz (BÜRGERLISTE) die Verwaltung über z.d.A.: Rat um Erläuterung der für die Gewerbebetriebe in der Schlebuscher Fußgängerzone geltenden Rechtslage. Sie möchte insbesondere wissen, wie weit die Cafés und Restaurants ihre Tische und Stühle im Außenbereich in die Fußgängerzone stellen dürfen und welcher Abstand eingehalten werden muss.

 

Herr Laufs (36) erklärt, dass es keinen ungenehmigten Außenbetrieb in der Fußgängerzone Schlebusch gibt und dass eine 5m breite Bewegungstrasse erhalten bleiben muss. Er sagt eine nochmalige Prüfung zu.

 

Herr Blum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) verweist darauf, dass die derzeitige offizielle Radwegeführung durch die Fußgängerzone Schlebusch erfolgt. Er stellt einen Vertagungsantrag der Bürgeranträge, damit die Radwegeführung noch weiter geprüft werden kann.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:

 

dafür:           3  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     9  (5 CDU, 3 SPD, 1 PRO NRW)

 

Damit ist der Vertagungsantrag abgelehnt.

 

Herr Wollenhaupt (CDU) stellt folgenden Antrag:

 

Ein Radfahrverbot in der Fußgängerzone Schlebusch soll täglich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 gelten. Darüber hinaus soll die Verwaltung die alternative Radwegeführung um die Fußgängerzone herum prüfen.

 

Über diesen Antrag lässt Herr Bezirksvorsteher Schönberger abstimmen.

 

Beschluss:

 

Ein Radfahrverbot in der Fußgängerzone Schlebusch soll täglich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr gelten. Die Verwaltung wird mit der Prüfung    einer alternativen Radwegeführung um die Fußgängerzone und Umsetzung des Radfahrverbots beauftragt.

 

dafür::          9  (5 CDU, 3 SPD, 1 PRO NRW)

dagegen:     3  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

 

Mit diesem Beschluss erübrigen sich die Abstimmungen über die Bürgeranträge Nrn. 2015/0340 und 2015/0341.