Nachtrag: 22.01.2015

Beschluss: erledigt

Die einzelnen Unterpunkte des Tagesordnungspunktes 5 werden nacheinander in der eingangs beschlossenen Reihenfolge beraten und abgestimmt:

 

Tagesordnungspunkt 5.3 (Antrag Nr. 2015/0355),

Tagesordnungspunkt 5.2 (Bürgerantrag Nr. 2015/0361),

Tagesordnungspunkt 5.4 (Vorlage Nr. 2015/0323) und

Tagesordnungspunkt 5.1 (Bürgerantrag Nr. 2015/0357).

 

Dem Bürgerantragsteller, Herrn Werner, wird sodann einstimmig Rederecht gewährt. Er läutert die Hintergründe seines Bürgerantrags Nr. 2015/0361.

 

Herr Laufs (36) stellt im Anschluss klar, dass eine Tempo 30-Zone in der Saarstraße rechtlich nicht umsetzbar ist.

 

Nach kurzer Diskussion wird nachfolgender Beschluss gefasst.

 

Beschluss:

 

Für die Saarstraße wird eine Tempo 30-Streckenregelung mit entsprechender Vorfahrtsbeschilderung vor den Einmündungen der Querstraßen umgesetzt.   

 

- einstimmig -

 

Damit hat sich eine Abstimmung über den Bürgerantrag Nr. 2015/0361 erledigt.