Die einzelnen Unterpunkte des Tagesordnungspunktes 5 werden nacheinander in der eingangs beschlossenen Reihenfolge beraten und abgestimmt:
Tagesordnungspunkt 5.3 (Antrag Nr. 2015/0355),
Tagesordnungspunkt 5.2 (Bürgerantrag Nr. 2015/0361),
Tagesordnungspunkt 5.4 (Vorlage Nr. 2015/0323) und
Tagesordnungspunkt 5.1 (Bürgerantrag Nr. 2015/0357).
Dem Bürgerantragsteller, Herrn Werner, wird sodann einstimmig Rederecht gewährt. Er läutert die Hintergründe seines Bürgerantrags Nr. 2015/0361.
Herr Laufs (36) stellt im Anschluss klar, dass eine Tempo 30-Zone in der Saarstraße rechtlich nicht umsetzbar ist.
Nach kurzer Diskussion wird nachfolgender Beschluss gefasst.
Beschluss:
Für die Saarstraße wird eine Tempo 30-Streckenregelung mit entsprechender Vorfahrtsbeschilderung vor den Einmündungen der Querstraßen umgesetzt.
- einstimmig -
Damit hat sich eine Abstimmung über den Bürgerantrag Nr. 2015/0361 erledigt.