Beschluss:
1. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
2. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Dem Fachbereich Soziales werden für die Produktgruppe 0515 - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII/Asylbewerberleistungsgesetz überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.400.000 Euro bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen unter folgenden Positionen zur Verfügung:
1. Personalaufwendungen, diverse Einzelposten 250.000 Euro
2. Gewerbesteuerumlage 550.000 Euro
3. Gebäudeunterhaltung, diverse Einzelposten 1.000.000 Euro
4. Außerordentlicher Ertrag Erstattung Versicherung 900.000 Euro
5. Sanierung Hafen Hitdorf 650.000 Euro
6. Landschaftsumlage 50.000 Euro
Gesamt: 3.400.000 Euro
Leverkusen, 11.12.2014
gezeichnet:
Buchhorn Rh.
Eimermacher Rf. Lepsius
dafür: 45 (OB, 17 CDU, 11 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 2 (PRO NRW)