Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, folgende Verkehrsflächen im nordöstlichen Bereich der neuen Bahnstadt Opladen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen:
1. Grete-Hermann-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße
2. Hanna-Neumann-Straße als Gemeinde-/Anliegerweg
3. Leonhard-Euler-Straße als Gemeinde-/Anliegerweg
4. Gaußstraße als Gemeinde-/Anliegerweg
5. die Stichstraße der Kolberger Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße
6. deren Wegeverlängerung bis Adam-Riese-Straße (entlang Kulturausbesserungswerk) als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, mit Ausnahme zugunsten der Besucher und Bediensteten des Kulturausbesserungswerkes
7. den Platz zwischen Stichstraße und Gaußstraße als Platz der Gemeinde, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, mit Ausnahme zugunsten der Besucher und Bediensteten der Kindertagesstätte
- einstimmig -