Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage


Herr Kämmerling (CDU) möchte wissen, warum die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen nicht den Stadtteil Alkenrath bzw. die Alkenrather Straße beinhalten.

 

Frau Hardiman (32) erklärt, dass die Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Lärmaktionsplanung bei 70 dB(A) für den Tag und 60 dB(A) für die Nacht liegen. Diese Werte werden an den Wohngebäuden an der Alkenrather Straße nur in Einzelfällen/an einzelnen Fassaden erreicht/überschritten. Daher erfolgte in der zweiten Umsetzungsstufe des Lärmaktionsplans keine Bearbeitung dieses Bereiches.


- einstimmig -