Die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beraten.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) gibt zu Protokoll, dass für die Nutzung des Marktes und auch für die Nutzung als Festplatz Rechtssicherheit benötigt wird. Die Abwehrrechte der künftigen Bewohner dürfen nicht stärker sein, als die planungsrechtlichen Festsetzungen. Die Nutzungen müssen gerichtsfest festgeschrieben werden.

 

Herr Neuendorf (OP) sieht hier insbesondere eine Verschärfung durch die Umbauung von drei Seiten.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass die Verwaltung bestrebt ist, jeden Bebauungsplan rechtssicher durch die entsprechenden gutachterlichen Untersuchungen bei den Festsetzungen auszugestalten. Sie macht darauf aufmerksam, dass dennoch im Rahmen der Rechtsprechung andere Entscheidungen getroffen werden können.

 

Herr Keil (DIE LINKE) regt an, im Rahmen des Einsatzes von erneuerbaren Energien Blockheizkraftwerke zu priorisieren.

 

Herr Burau (Stadtplanung) führt hierzu aus, dass die energetischen Lösungen im Detail gemeinsam mit dem Investor im weiteren Planverfahren abgestimmt werden und die Verwaltung bestrebt ist, hier eine Klimaschutzsiedlung einzurichten.

 

Beschluss:

 

1.    Der Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt / Im Dorf“ wird zugestimmt.

Das Gebiet wird in etwa begrenzt

·        im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 118, 119, 861, 1056 und 1055, Flur 14, Gemarkung Lützenkirchen,

·        im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 104 in Richtung Osten innerhalb des Flurstücks 1055 bis auf die nördliche Grenze des Flurstückes 1056, Gemarkung Lützenkirchen, Flur 14, und weiter entlang dieser Grenze, dann entlang der gemeinsamen Grenze zwischen den Flurstücken 483 und 859 bis zur Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 751,

·        im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 859 und deren Verlängerung in Richtung Norden sowie parallel zur östlichen Grenze des Flurstücks 1058, Gemarkung Lützenkirchen, Flur 14 innerhalb der Flurstücke 967, 984 und 985,

·        im Süden ungefähr parallel der nördliche Grenze des Flurstücks 857 durch das Flurstück 1059 bis zum Schnittpunkt mit dem Flurstück 897, entlang der östlichen Grenze dieses Flurstückes nach Süden bis auf den Schnittpunkt mit dem Flurstück 963 (Straßenparzelle Im Dorf), Weiter nach Westen entlang der Achse der Straße „Im Dorf“, Flurstück 963, bis zur Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstückes 118.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Anlage 6 der Vorlage).

 

3.    Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V26/III „Lützenkirchen – Quartier am Mark/Im Dorf“ (Anlage 3 der Vorlage) sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

4.    Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichtes und mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


- einstimmig -