Beschluss: vertagt

Beschluss:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, die bisherige Radwegeführung über die Fußgängerzone Schlebusch alternativ über die Straßen Gezelinallee und Felix-von-Roll-Straße zu leiten. Die Verwaltung wird mir der kurzfristigen Umsetzung der geänderten Radwegeführung durch entsprechende Beschilderung beauftragt.

 

2. Der in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 29.01.15 gefasste Beschluss zum Radfahrverbot in der Schlebuscher Fußgängerzone wird dahingehend geändert, dass ein Radfahrverbot in der Fußgängerzone Schlebusch täglich in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr gelten soll.

 

3. Es soll eine Bürgerbefragung im Rahmen einer Versammlung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III sechs Monate nach Umsetzung des Radfahrverbotes durchgeführt und die Ergebnisse der Befragung durch die Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch hinzugezogen werden.

 

4. Das Radfahrverbot wird befristet bis zur Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nach der unter Punkt 3 beschlossenen Bürgerbefragung.

 

dafür:           9  (4 CDU, 4 SPD, 1 PRO NRW)

dagegen:     3  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

 

5. Die Bürgeranträge Nrn. 2015/0414 und 2015/0468 werden in die Sitzung gemäß Beschlusspunkt 4 vertagt.

 

dafür:           9  (4 CDU, 4 SPD, 1 PRO NRW)

dagegen:     3  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)


Die Tagesordnungspunkte 12.1 (Bürgerantrag Nr. 2015/0414) und 12.2 (Bürgerantrag Nr. 2015/0468) werden gemeinsam beraten.

 

Im Verlauf der Diskussion schlägt Herr Wollenhaupt (CDU) vor, den in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 29.01.15 gefassten Beschluss zum Radfahrverbot in der Schlebuscher Fußgängerzone abzuändern. Die Zeit des Radfahrverbots soll auf 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr täglich angepasst werden. Das Radfahrverbot soll probeweise für ein halbes Jahr umgesetzt werden. Nach der Probezeit des Radfahrverbots soll eine Bürgerbeteiligung/-befragung erfolgen und die Ergebnisse der Befragungen durch die Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch hinzugezogen werden.

 

Herr Schmitz (66) stellt die bisherigen Ergebnisse des Auftrags, eine alternative Radwegeführung zur Schlebuscher Fußgängerzone zu prüfen, vor. Es hat eine gemeinsame Abstimmung der Fachbereiche Straßenverkehr und Tiefbau mit dem ADFC und der Polizei gegeben. Empfohlen wird eine Umleitung des Radverkehrs über die Gezelinallee und die Felix-von-Roll-Straße, eine alternative Radwegeführung über die Oulustraße wird von den Beteiligten nicht mitgetragen. Die Kosten für die Umsetzung der alternativen Routenführung, insbesondere für eine entsprechende Beschilderung und dazugehörige Masten, werden noch ermittelt und liegen voraussichtlich im vierstelligen Bereich, eine Realisierung zum Ende der ersten Jahreshälfte 2015 wird angestrebt.

 

Herr Schmitz (66) regt vor einer Umsetzung der Maßnahmen für eine alternative Radwegeführung an, zunächst eine Bürgerbefragung zum Radfahrverbot durchzuführen. Dadurch könnten gegebenenfalls anfallende Kosten vermieden werden, wenn die Umleitungsroute doch nicht zum Tragen kommen sollte.

Darüber hinaus gibt Herr Schmitz (66) den Hinweis, dass eine (befristete) Unterbrechung der Route des Radverkehrsnetzes nicht möglich ist. Die Route muss ununterbrochen befahrbar sein.

 

Nach längerer Diskussion beantragt Frau Lorenz (BÜRGERLISTE) „Schluss der Debatte“.

 

dafür:           5  (4 SPD, 1 PRO NRW)

dagegen:     3  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           4  (CDU)

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger fasst die bisherige Diskussion auf der Grundlage des Vorschlags von Herrn Wollenhaupt (CDU) zusammen und lässt darüber abstimmen.