Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Stadt Leverkusen will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen.

 

3. Die Verwaltung prüft, ob gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für Leverkusen weiter entwickelt und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm erarbeitet werden kann.

 

4. Der Runde Tisch/Gesundheitskonferenz wird gebeten zu prüfen, ob über die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Leverkusen mit bearbeitet werden kann und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen Flüchtlingsorganisationen eingebunden werden können.


Rh. Busch (FDP) erklärt, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt einige Fragen habe, die er als Anfrage schriftlich nachreichen wird.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn sagt eine Beantwortung der Anfrage über z.d.A.: Rat zu.


dafür:         46  (OB, 17 CDU, 13 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     3  (2 PRO NRW, 1 FDP)