Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen / Leverkusen, wirtschaftlicher Verein. Die Bewirtschaftung der im städtischen Eigentum befindlichen Waldbestände ist durch den Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrag auf das Regionalforstamt Bergisches Land, Untere Forstbehörde übertragen worden.

 

Auf der Grundlage des zur Zeit geltenden Forsteinrichtungswerkes (10-jährige forstliche Betriebsplanung) hat die Untere Forstbehörde die 2010 durchzuführenden Bewirtschaftungsmaßnahmen geplant und der Stadt in Form des beigefügten Forstwirtschaftsplanes zur Genehmigung vorgelegt.

Weitere Auskünfte und Erläuterungen zu den Einzelmaßnahmen werden auf Wunsch in der Sitzung durch Herrn Forstamtmann Zimmermann vom Regionalforstamt Bergisches Land erteilt.

Nach diesem Bewirtschaftungsplan sind folgende Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2010 vorgesehen:

 

Erträge:

 

Zuweisung Land für forstliche Maßnahmen                                                            € 4.000

 

Verkaufserlöse                                                                                                          € 2.600

 

Die vorgesehene Waldkalkung im Bereich Neuenhaus-Horkenbach war für das Jahr 2009 vorgesehen, musste aber nach 2010 verschoben werden, da die Fördermittel nicht ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt wurden. Die Kalkung erfolgt in diesem Bereich, da dort städtische Waldflächen zwischen privaten Flächen liegen. Für die Kalkung der privaten Flächen wird ein 100%iger Landeszuschuss gezahlt. Waldkalkungen verbessern grundsätzlich die Bodenqualität (Abpufferung der Versauerung) und damit die Standortbedingungen für die Waldbäume. Auf eine Kalkung des gesamten Waldes muss aus Kostengründen verzichtet werden.

Die Einnahmen aus dem Holzverkauf können nur geschätzt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sind Einnahmen in der genannten Höhe zu erwarten.

 

Aufwendungen:

 

Aufforstungen                                                                                                            € 10.000

 

Unterhaltungskosten                                                                                     € 29.400

 

Die Unterhaltskosten entsprechen in etwa den Einzelbeträgen des Vorjahres. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt auch in diesem Jahr im Wegebau.

Die Einzelaufstellung der Ausgaben sowie die Hiebsorte und einzelne Kulturmaßnahmen sind in der Anlage aufgeführt.

 

Das schriftliche Einverständnis der Verwaltung zum Forstwirtschaftsplan 2010 wird nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Bürger und Umwelt erklärt. Der Beirat für Natur und Landschaft diskutiert die vorliegende Planung in der Sitzung am 10.11.09.

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen / Leverkusen, wirtschaftlicher Verein. Die Bewirtschaftung der im städtischen Eigentum befindlichen Waldbestände ist durch den Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrag auf das Regionalforstamt Bergisches Land, Untere Forstbehörde übertragen worden.

 

Auf der Grundlage des zur Zeit geltenden Forsteinrichtungswerkes (10-jährige forstliche Betriebsplanung) hat die Untere Forstbehörde die 2010 durchzuführenden Bewirtschaftungsmaßnahmen geplant und der Stadt in Form des beigefügten Forstwirtschaftsplanes zur Genehmigung vorgelegt.

Weitere Auskünfte und Erläuterungen zu den Einzelmaßnahmen werden auf Wunsch in der Sitzung durch Herrn Forstamtmann Zimmermann vom Regionalforstamt Bergisches Land erteilt.

Nach diesem Bewirtschaftungsplan sind folgende Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2010 vorgesehen:

 

Erträge:

 

Zuweisung Land für forstliche Maßnahmen                                                            € 4.000

 

Verkaufserlöse                                                                                                          € 2.600

 

Die vorgesehene Waldkalkung im Bereich Neuenhaus-Horkenbach war für das Jahr 2009 vorgesehen, musste aber nach 2010 verschoben werden, da die Fördermittel nicht ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt wurden. Die Kalkung erfolgt in diesem Bereich, da dort städtische Waldflächen zwischen privaten Flächen liegen. Für die Kalkung der privaten Flächen wird ein 100%iger Landeszuschuss gezahlt. Waldkalkungen verbessern grundsätzlich die Bodenqualität (Abpufferung der Versauerung) und damit die Standortbedingungen für die Waldbäume. Auf eine Kalkung des gesamten Waldes muss aus Kostengründen verzichtet werden.

Die Einnahmen aus dem Holzverkauf können nur geschätzt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sind Einnahmen in der genannten Höhe zu erwarten.

 

Aufwendungen:

 

Aufforstungen                                                                                                            € 10.000

 

Unterhaltungskosten                                                                                     € 29.400

 

Die Unterhaltskosten entsprechen in etwa den Einzelbeträgen des Vorjahres. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt auch in diesem Jahr im Wegebau.

Die Einzelaufstellung der Ausgaben sowie die Hiebsorte und einzelne Kulturmaßnahmen sind in der Anlage aufgeführt.

 

Das schriftliche Einverständnis der Verwaltung zum Forstwirtschaftsplan 2010 wird nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Bürger und Umwelt erklärt. Der Beirat für Natur und Landschaft diskutiert die vorliegende Planung in der Sitzung am 10.11.09.

 

Beschluss:

 

Den im Forstwirtschaftsplan 2010 aufgeführten und von der Unteren Forstbehörde durchzuführenden  Arbeiten wird zugestimmt.


dafür:                14 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)

dagegen:          1 pro NRW

Enth.:                2(2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)