Sitzung: 16.03.2015 F/005/2015
Gremium: Finanz- und Rechtsausschuss
Herr
Stadtkämmerer Frank Stein geht in seinem Bericht des Dezernenten auf verschiedene
Punkte ein. Durch die Teilnahme an dem Aktionsbündnis „Raus aus den Schulden“,
an dem 52 Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen, wurde der
Bundesregierung nochmals deutlich gemacht, dass eine zielgerichtete Unterstützung
der Kommunen mit besonderen Haushaltsproblemen unerlässlich ist.
Die Bundesregierung hat angekündigt, über den bisherigen Planungsstand
hinaus bis zum Jahr 2018 zusätzlich 5 Mrd. € für die Kommunen bereitzustellen.
Dies setzt sich zusammen aus einer Erhöhung der „Übergangsmilliarde“ aus dem
Koalitionsvertrag um 1,5 Mrd. € auf 2,5 Mrd. € für das Jahr 2017 sowie einem
Investitionsprogramm für finanzschwache Kommunen für Jahre 2015 bis 2017 mit
einem Volumen von 3,5 Mrd. €. Hinzu kommt eine in der Höhe unbekannte Erhöhung
der Städtebauförderung im Rahmen einer sogenannten Investitionsinitiative.
Darüber hinaus wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der
Kommunen in Höhe von bundesweit 5 Mrd. € ab 2018 ausdrücklich bestätigt.
Hierzu im Einzelnen:
1. Die Erhöhung der „Übergangsmilliarde“ wird die kommunalen Haushalte
im Haushaltsjahr 2017 um 1,5 Mrd. € verbessern. Noch nicht sicher ist, ob
hierbei der gleiche Verteilungsschlüssel wie bei der Übergangsmilliarde
(hälftig KdU-Anteil und Umsatzsteueranteil) zur Anwendung kommen wird. Dies
unterstellt, würde sich die Haushaltsverbesserung der Stadt Leverkusen in 2017
von 3 Mio. € auf 7,5 Mio. € erhöhen. Diese Verbesserung für 2017 ist bisher
nicht etatisiert.
2. Die Modalitäten der Entlastung um 5 Mrd. € bundesweit sind nach wie
vor umstritten. Ob es bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Anknüpfung an
die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bleibt oder ob es einen
anderen Verteilungsschlüssel (z.B. KdU nach SGB II) geben wird, ist noch völlig
offen. Unterstellt, es kommt tatsächlich zu einer ungeschmälerten Entlastung
der Kommunen käme die im HSP bereits als möglich dargestellte Verbesserung des
städtischen Haushalts um 15 Mio. € im Vergleich zum Basisjahr 2014 zum Tragen.
Im HSP ist diese Entlastung als notwendige Voraussetzung für eine im Vergleich
zum Extremszenario deutlich moderatere Anhebung des Hebesatzes für die
Grundsteuer B (810 Hebesatzpunkte statt 990) bereits enthalten.
3. Die Mittel aus dem Investitionsprogramm sollen –
analog zur Vorgehensweise beim Konjunkturprogramm – über ein Sondervermögen des
Bundes an die einzelnen Länder weitergeleitet werden und bis zum Ende des
Jahres 2018 abrufbar sein.
Da die genauen Modalitäten am 18.03.2015 vom Bundeskabinett beschlossen
wer-den sollen, kann zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Stadt Leverkusen keine
belast-bare inhaltliche Stellungnahme zum weiteren Verfahren getroffen werden.
Erst nach Vorliegen der länderspezifischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der
Investitionsinitiative des Bundes kann eine Aussage getroffen werden, inwieweit
Leverkusen von diesem Fördertopf partizipieren kann. An dieser Stelle wird
jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Investitionsmaßnahmen, die nicht
zu 100 % gefördert werden, eine Belastung der städtischen Ergebnisplanung
darstellen. Diese müssen spätestens 2018 gegenfinanziert sein, um das Ziel des
fortgeschriebenen HSP 2012 -2021 nicht zu gefährden.
Im weiteren
Bericht geht Herr Stadtkämmerer Frank Stein auf die aktuelle finanzielle
Situation der Stadt Leverkusen ein:
1. Der fortgeschriebener Haushaltsanierungsplans 2012 bis 2021 liegt derzeit bei der Bezirksregierung Köln zur Prüfung vor. Wie in den Vorjahren auch, wird diese Prüfung mit vielen Fragestellungen seitens der Kommunalaufsicht begleitet. Für eine Aussage dahingehend, wann mit einer Genehmigung zu rechnen ist, ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh.
2. Die Schuldenstand in Bezug auf die Kassenkredite lautet wie folgt:
Es ist von einer Kreditaufnahme von rd. 270 Mio. € (gegenüber dem Vorjahr von rd. 213 Mio.€) auszugehen. Dies bedeutet eine Steigerung von rd. 57 Mio. €.
Die Höchstaufnahme für Kassenkredite beträgt nach unserer Satzung 350 Mio. €.
Damit ist dieser Rahmen noch deutlich unterschritten.
3. Die Entwicklung der Gewerbesteuer wird sorgfältig beobachtet. Nach heutiger Einschätzung ist selbst das Erreichen des äußerst defensiven Ansatzes 2015 in Höhe von 67,4 Mio. € nicht sicher.
Zum heutigem Stand sind belastbar rd. 45,5 Mio. € Gewerbesteuer im System als Sollstellungen hinterlegt. Wir wissen aber alle, dass in Leverkusen große Schwankungen nach oben und unten möglich sind, weil wenige Steuerzahler das Ergebnis entscheidend beeinflussen können. Insofern bleibt der weitere Verlauf des Haushaltsjahres abzuwarten.