Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung der Rilkestraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerweg.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung der Rilkestraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerweg.
- einstimmig -