Beschluss:

 

I. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

II. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.   Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.   Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 

Leverkusen, 14.04.15

 

gezeichnet:                          gezeichnet:                          gezeichnet:

Buchhorn                             Rh. Ippolito                           Rh. Schönberger


dafür:         47  (OB, 17 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     4  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           2  (PRO NRW)

 

Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.