Die Bezirksvertretung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.15 zur Kenntnis. Der Bürgerantrag wird damit als erledigt betrachtet.
Die Bezirksvertretung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.15 zur Kenntnis. Der Bürgerantrag wird damit als erledigt betrachtet.