Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Satzung (Anlage 13 zur Niederschrift) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hitdorf“ gemäß § 142 Abs. 3. Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878)


Im Verlauf der Diskussion stellt Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einen Antrag auf Schluss der Debatte. Über diesen lässt Herr Bürgermeister Wölwer abstimmen.

 

dafür:         29  (OB, 14 CDU, 1 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

dagegen:  15  (13 SPD, 2 Soziale Gerechtigkeit)

 

Rh. Viertel bittet um rechtliche Prüfung, ob es zulässig war, dass Rf. Arnold zunächst mitdiskutierte und anschließend einen Antrag auf Schluss der Debatte stellte.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn sagt eine Beantwortung über z.d.A.: Rat zu.

 

Herr Bürgermeister Wölwer lässt in der Fassung der einstimmigen Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung I vom 15.06.2015 abstimmen, in der der Text zur Begründung der Vorlage auf Seite 7 der Anlage 3 der Vorlage geändert wurde (vgl. Anlage 12 zur Niederschrift).


- einstimmig -

 

Herr Bürgermeister Wölwer unterbricht die Sitzung für eine Pause.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn übernimmt die Sitzungsleitung.