Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Im Verlauf der Diskussion beantragt Rh. Ippolito (SPD) für die SPD-Fraktion, die Verwaltungsvorlage Nr. 2015/0580 geheim abzustimmen. Das erforderliche Quorum für eine geheime Abstimmung ist erfüllt.

 

Zunächst lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über den Antrag Nr. 2015/0574 als Prüfauftrag in der Fassung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung prüft eine Umsetzung des sogenannten „Urban Gardenings“.

 

dafür:         39  (OB, 13 CDU, 14 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:  11  (3 CDU, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 2 FDP)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Ziffer 1 des Antrages Nr. 2015/0597 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag Nr. 2015/0597 zu Ziffer 1

 

dafür:           2  (FDP)

dagegen:  48  (OB, 16 CDU, 14 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 PRO NRW, 1 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

 

Damit ist die Ziffer 1 des Antrages abgelehnt.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) erklärt daraufhin die Ziffer 2 des Antrages Nr. 2015/0597 für erledigt.

 

Es folgt die Abstimmung über den Antrag Nr. 2015/0619

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:         16  (14 SPD, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:  34  (OB, 16 CDU, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Für die geheime Abstimmung zur Vorlage Nr. 2015/0580 werden von den Fraktionen folgende Stimmzähler benannt:

 

Rh. Feister (CDU), Rh. Theis (SPD), Rf. Gürcali (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt geheim über die Vorlage Nr. 2015/0580 abstimmen.

 

Nach Abschluss der Abstimmung verkündet Herr Oberbürgermeister Buchhorn das Ergebnis:

 

abgegebene Stimmen :                             50

ungültige Stimmen:                                      1

gültige Stimmen:                                         49

dafür:                                                             20

dagegen:                                                      28

Enth.:                                                              1

 

Somit ist die Vorlage Nr. 2015/0580 abgelehnt.