Beschluss:
1. Im Rahmen der durch die Gesellschafter Stefan Lämmle und RELOGA
Holding GmbH & Co. KG geplanten
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Lämmle Recycling GmbH werden den städtischen
Vertretern in den Organen der RELOGA
Holding GmbH & Co. KG nach § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen erteilt:
1.1. Der Veräußerung von 10% der Geschäftsanteile an der Lämmle
Recycling GmbH an die Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis von
mindestens 620.000 € zuzustimmen.
1.2. Auf die Ausübung des der RELOGA Holding GmbH & Co. KG im Zuge
der Veräußerung von 30% der Geschäftsanteile an der Lämmle Recycling GmbH an
die Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG durch den Mitgesellschafter Stefan Lämmle
zustehenden Vorkaufsrechts zu verzichten.
1.3. Dem künftigen Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 4 % an
der Lämmle Recycling GmbH im Fall der Veräußerung von weiteren 8 % der
Geschäftsanteile durch den Mitgesellschafter Stefan Lämmle bereits jetzt
zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115
Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -