Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 25.06.2015 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2014 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 1.425.552.267,81 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 57.000.989,14 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2014.

 

Kenntnis genommen                         Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO              Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                      Rechnungsprüfung und Beratung

                                                              

gezeichnet:                                         

                  

Buchhorn                                             Johanns


Der Vorsitzende, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), erteilt Herrn Johanns (Rechnungsprüfung und Beratung (14)) das Wort:

Herr Johanns (14) erläutert ausführlich anhand eines Folienvortrages Art und Umfang der durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nebst Lagebericht und den aus dieser Prüfung resultierenden Bestätigungsvermerk.

Die Vortragsfolien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Nach Beendigung des Vortrages bittet Rh. Dr. Klose (SPD) um Erläuterung zur Höhe

-      der Wesentlichkeitsgrenze, die innerhalb des risikoorientierten Prüfungsansatzes Anwendung findet, und

-      der Rückstellung für das Verfahren mit der Fa. Rossmann.

 

Herr Johanns (14) teilt mit, dass die Wesentlichkeitsgrenze unter Berücksichtigung der städtischen Bilanzsumme bei rd. 2,3 Mio. € liegt.

 

Herr Stadtkämmerer Stein sagt die Beantwortung zur Höhe der Rückstellung für das Verfahren Rossmann über die Niederschrift zu:

 

Die Anfrage des Rh. Dr. Klose (SPD) zur Auflösung der Rossmann-Rückstellung wird durch den Fachbereich Finanzen wie folgt beantwortet:

 

Im Laufe des Geschäftsjahres 2014 wurde die noch zum 31.12.2013 bestehende Rückstellung für das Streitverfahren mit der Fa. Rossmann i. H. v. 7,0 Mio. € mit insgesamt 4,0 Mio. €, aufgrund eines geschlossenen Vergleiches, in Anspruch genommen. Die verbleibenden 3,0 Mio. € der Rückstellung konnten daraufhin -unbenötigt- ergebnisverbessernd aufgelöst werden.

 

Darüber hinaus erstattete der GVV der Stadt Leverkusen in diesem Zusammenhang 0,9 Mio. €, sodass saldiert für die Jahre 2012 bis 2014 eine Ergebnisbelastung des städt. Haushaltes von 3,1 Mio. € entstanden ist.

 

 

Der Vorsitzende, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), erklärt, dass er zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 den Standpunkt der Fraktion BÜRGERLISTE darstellen möchte. Daher werde er den Vorsitz über die Sitzung für die Dauer seines Redebeitrages niederlegen, da eine Übertragung des Vorsitzes auf seinen Stellvertreter wegen dessen Abwesenheit nicht möglich ist.

Durch den Ausschuss, insbesondere durch Rh. Eimermacher (CDU) und Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) wird dieses Vorhaben auf das Schärfste kritisiert.

Herr Johanns (14) erläutert, dass diese Verfahrensweise durch den Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01) mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt sei.

Sodann trägt Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) seinen Beitrag vor und läßt ihn zur Niederschrift (Anlage 2) nehmen. Weiter teilt Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) mit, dass er als Vorsitzender des Ausschusses, sollte der Ausschuss die Vorlage 2015/0595 unverändert beschließen, den aus dem Beschluss resultierenden Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch den FB Rechnungsprüfung und Beratung aus den vorgetragenen Gründen nicht unterschreiben werde.

 

Nach Beendigung des Redebeitrages nimmt Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) den Vorsitz über die Sitzung wieder auf.

 

Herr Johanns (14) bittet um das Wort:

Mit dem Bestätigungsvermerk wird die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 formal abgeschlossen und das Ergebnis der Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses in die Sitzung des Rates am 17.08.15 transportiert. Sollte der Ausschuss der Vorlage zu Ziffer 1 zustimmen, hat der Vorsitzende im Anschluss an die Sitzung den Vermerk zu unterschreiben.

Für den Fall, dass der Vorsitzende, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), diese Unterschrift nicht leisten will, wird der stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, auch wenn er in der Sitzung nicht anwesend war, um seine Unterschrift gebeten werden, damit der Rat am Montag den Jahresabschluss endgültig feststellen und die nötigen Beschlüsse fassen kann.

Dieses Verfahren wurde wegen einer erfolgten öffentlichen Ankündigung des Vorsitzenden, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), bereits über den Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke mit der Bezirksregierung abgestimmt.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) läßt über die Vorlage 2015/0595 getrennt nach Ziffern 1 und 2 – 3 abstimmen:

 

Zu Ziffer 1:

 

Beschluss:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 25.06.2015 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2014 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

einstimmig – mit einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)

 

 

Zu Ziffern 2 – 3:

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage.

 

einstimmig – mit einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)