Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 25.06.2015 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass
· die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zu keinen Beanstandungen geführt hat,
· der Jahresabschluss 2014 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und
· unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 1.425.552.267,81 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 57.000.989,14 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2014.
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
Der Oberbürgermeister Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet:
Buchhorn Johanns
Der Vorsitzende, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), erteilt Herrn Johanns (Rechnungsprüfung und Beratung (14)) das Wort:
Herr Johanns (14) erläutert ausführlich anhand eines Folienvortrages Art und Umfang der durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nebst Lagebericht und den aus dieser Prüfung resultierenden Bestätigungsvermerk.
Die Vortragsfolien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Nach Beendigung des Vortrages bittet Rh. Dr. Klose (SPD) um Erläuterung zur Höhe
- der Wesentlichkeitsgrenze, die innerhalb des risikoorientierten Prüfungsansatzes Anwendung findet, und
- der Rückstellung für das Verfahren mit der Fa. Rossmann.
Herr Johanns (14) teilt mit, dass die Wesentlichkeitsgrenze unter Berücksichtigung der städtischen Bilanzsumme bei rd. 2,3 Mio. € liegt.
Herr Stadtkämmerer Stein sagt die Beantwortung zur Höhe der Rückstellung für das Verfahren Rossmann über die Niederschrift zu:
Die Anfrage des Rh. Dr. Klose (SPD) zur Auflösung
der Rossmann-Rückstellung wird durch den Fachbereich Finanzen wie folgt
beantwortet:
Im Laufe des Geschäftsjahres
2014 wurde die noch zum 31.12.2013 bestehende Rückstellung für das
Streitverfahren mit der Fa. Rossmann i. H. v. 7,0 Mio. € mit insgesamt 4,0 Mio.
€, aufgrund eines geschlossenen Vergleiches, in Anspruch genommen. Die verbleibenden
3,0 Mio. € der Rückstellung konnten daraufhin -unbenötigt- ergebnisverbessernd
aufgelöst werden.
Darüber hinaus erstattete der
GVV der Stadt Leverkusen in diesem Zusammenhang 0,9 Mio. €, sodass saldiert für
die Jahre 2012 bis 2014 eine Ergebnisbelastung des städt. Haushaltes von 3,1
Mio. € entstanden ist.
Der Vorsitzende, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), erklärt, dass er zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 den Standpunkt der Fraktion BÜRGERLISTE darstellen möchte. Daher werde er den Vorsitz über die Sitzung für die Dauer seines Redebeitrages niederlegen, da eine Übertragung des Vorsitzes auf seinen Stellvertreter wegen dessen Abwesenheit nicht möglich ist.
Durch den Ausschuss, insbesondere durch Rh. Eimermacher (CDU) und Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) wird dieses Vorhaben auf das Schärfste kritisiert.
Herr Johanns (14) erläutert, dass diese Verfahrensweise durch den Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01) mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt sei.
Sodann trägt Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) seinen Beitrag vor und läßt ihn zur Niederschrift (Anlage 2) nehmen. Weiter teilt Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) mit, dass er als Vorsitzender des Ausschusses, sollte der Ausschuss die Vorlage 2015/0595 unverändert beschließen, den aus dem Beschluss resultierenden Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch den FB Rechnungsprüfung und Beratung aus den vorgetragenen Gründen nicht unterschreiben werde.
Nach Beendigung des Redebeitrages nimmt Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) den Vorsitz über die Sitzung wieder auf.
Herr Johanns (14) bittet um das Wort:
Mit dem
Bestätigungsvermerk wird die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 formal
abgeschlossen und das Ergebnis der Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses in
die Sitzung des Rates am 17.08.15 transportiert. Sollte der Ausschuss der
Vorlage zu Ziffer 1 zustimmen, hat der Vorsitzende im Anschluss an die Sitzung
den Vermerk zu unterschreiben.
Für den Fall, dass
der Vorsitzende, Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE), diese Unterschrift nicht leisten
will, wird der stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses,
auch wenn er in der Sitzung nicht anwesend war, um seine Unterschrift gebeten
werden, damit der Rat am Montag den Jahresabschluss endgültig feststellen und
die nötigen Beschlüsse fassen kann.
Dieses Verfahren
wurde wegen einer erfolgten öffentlichen Ankündigung des Vorsitzenden, Rh.
Schoofs (BÜRGERLISTE), bereits über den Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke mit der Bezirksregierung abgestimmt.
Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) läßt über die Vorlage 2015/0595 getrennt nach Ziffern 1 und 2 – 3 abstimmen:
Zu Ziffer 1:
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 25.06.2015 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass
· die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zu keinen Beanstandungen geführt hat,
· der Jahresabschluss 2014 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und
· unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.
einstimmig – mit einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)
Zu Ziffern 2 – 3:
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage.
einstimmig – mit einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)