Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung der Edvard-Munch-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde-/Anliegerweg.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung der Edvard-Munch-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde-/Anliegerweg.
- einstimmig -