Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 7.282.403,46 € und einem Jahresüberschuss von 1.951.169,49 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2014 wird genehmigt.

 

c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.951.169,49 € werden 1.800.000,00 € an die Gesellschafter entsprechend der Gesellschaftsanteile wie folgt ausgeschüttet:

 

Stadt Leverkusen                                                      10 %                           180.000 €

EVL GmbH & Co. KG                                               90 %                        1.620.000 €.

 

Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 151.169,49 € zugeführt.

 

d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Herr Bürgermeister Marewski, Rh. Löb und Rh. März haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.