Frau Bürgermeisterin Lux lässt zunächst über die Ziffern 1 und 3 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2014 in Höhe von 5.413.875,87 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 5.000.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 413.875,87 € in die Gewinnrücklagen,
c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2014 in Höhe von 2.502,31 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),
c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014.
dafür: 43 (OB, 14 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
Enth.: 4 (BÜRGERLISTE)
Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Lux über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zuzustimmen.
dafür: 40 (13 CDU, 12 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
Enth.: 3 (BÜRGERLISTE)
Herr Oberbürgermeister Buchhorn, Herr Bürgermeister Wölwer, Rh. Eimermacher, Rh. Ippolito und Rh. Schoofs haben gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn übernimmt die Sitzungsleitung.