Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2014 wird mit einer Bilanzsumme von 7.966.842,42 € und einem Jahresüberschuss von 290.501,50 € (inklusive 267.800,00 € Beteiligungserträge) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 290.501,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2014 wird mit einer Bilanzsumme von 39.440,29 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 3 der Vorlage) festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss 2014 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Rf. Bunde. Rh. Danlowski, Rh. Feister, Rf. Geisel, Rh. Stefan Hebbel, Rh. Ippolito, Rh. Omankowsky und Rh. Schweiger haben gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.