Der Bestätigungsvermerk des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses nach § 101 Abs. 7 GO NRW wurde zu Beginn der Sitzung verteilt.
Frau Bürgermeisterin Lux lässt zunächst über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 1.425.552.267,81 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 57.000.989,14 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.
dafür: 41 (OB, 13 CDU, 13 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 4 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 2 (PRO NRW)
Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Lux die Ziffer 3 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
3. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2014.
dafür: 40 (13 CDU, 13 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
Enth.: 6 (4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)
Herr Oberbürgermeister Buchhorn hat gem. § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn übernimmt die Sitzungsleitung.