Der Bestätigungsvermerk des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses nach § 101 Abs. 7 GO NRW wurde zu Beginn der Sitzung verteilt.

 

Frau Bürgermeisterin Lux lässt zunächst über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 1.425.552.267,81 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 57.000.989,14 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.

 

dafür:         41  (OB, 13 CDU, 13 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     4  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           2  (PRO NRW)

 

Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Lux die Ziffer 3 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2014.

 

dafür:         40  (13 CDU, 13 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

Enth.:           6  (4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn hat gem. § 40 Abs. 2  Satz  6 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn übernimmt die Sitzungsleitung.