Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m.

§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

2. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer Linde im Inneren Schlosspark wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 18.06.15

 

gezeichnet:

Frank Schönberger                                               Wolfgang Pockrand

Bezirksvorsteher                                                    stellv. Bezirksvorsteher


- einstimmig -