Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen
die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Basierend auf dem Beschluss des Rates vom 22.06.2015 zur Vorlage Nr. 2015/0600 wird der weiteren Planung zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße zugestimmt.
2. Die Planungskosten für die 1. Stufe der Beratungsleistungen der Maßnahme betragen 250.000 € inklusive Mehrwertsteuer.
3. Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
4. Mit der Durchführung der Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
Leverkusen, den 23.09.15
gezeichnet:
In Vertretung
Stein Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
(In Vertretung
des Oberbürgermeisters)
dafür: 39 (OB, 13 CDU, 13 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 8 (2 CDU, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)
Enth.: 1 (DIE LINKE)