Beschluss:
1. Im Rahmen der durch sämtliche
Gesellschafter der GSH geplanten Aufgabe des Gesellschafterstatus und der damit
verbundenen Veränderung der vertraglichen Beziehungen zu RWE Generation SE
werden den städtischen Vertretern in den Organen der EVL nach § 113 Abs. 1 GO
NRW die folgenden Weisungen erteilt:
1.1. Der Übertragung des
bestehenden 1,37%-igen Kommanditanteiles an der GSH auf die RWE Generation SE nach
Maßgabe des für die Organe der EVL bestimmten Beschlussentwurfes, Textziffern
a. und c. 2. Halbsatz (Anlage 1 der Vorlage) ist zuzustimmen.
1.2. Den mit der Anteilsübertragung
einhergehenden vertraglichen Änderungen nach Maßgabe des für die Organe der EVL
bestimmten Beschlussentwurfes (Anlage 1 der Vorlage), Textziffern b., c. 1.
Halbsatz, d., e. und f. ist zuzustimmen.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung
Münster anzuzeigen.
dafür: 33 (OB, 14 CDU, 13 SPD, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 15 (5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)