Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.      Im Rahmen der durch sämtliche Gesellschafter der GSH geplanten Aufgabe des Gesellschafterstatus und der damit verbundenen Veränderung der vertraglichen Beziehungen zu RWE Generation SE werden den städtischen Vertretern in den Organen der EVL nach § 113 Abs. 1 GO NRW die folgenden Weisungen erteilt:

1.1.   Der Übertragung des bestehenden 1,37%-igen Kommanditanteiles an der GSH auf die RWE Generation SE nach Maßgabe des für die Organe der EVL bestimmten Beschlussentwurfes, Textziffern a. und c. 2. Halbsatz (Anlage 1 der Vorlage) ist zuzustimmen.

1.2.   Den mit der Anteilsübertragung einhergehenden vertraglichen Änderungen nach Maßgabe des für die Organe der EVL bestimmten Beschlussentwurfes (Anlage 1 der Vorlage), Textziffern b., c. 1. Halbsatz, d., e. und f. ist zuzustimmen.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Münster anzuzeigen.


dafür:         33  (OB, 14 CDU, 13 SPD, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 LEV PARTEI)

dagegen:  15  (5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)