Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.11.2015 KJ/010/2015 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Vorlage: | 2015/0824 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 226 KB | |
![]() | Antrag und Vereinssatzung 2 MB |
Beschluss:
Der „Förderverein Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
- einstimmig -