Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Umgestaltung der Verkehrsflächen zwecks Erschließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße durchzuführen.
Leverkusen, 11.11.2015
gezeichnet:
Richrath Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
dafür: 36 (OB, 12 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 7 (2 CDU, 4 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)
Enth.: 1 (CDU)