Beschluss:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I / A) Äußerungen der
Öffentlichkeit:
I / A 1: Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I / A 2: Werbering Lützenkirchener Kaufleute
51381 Leverkusen
I / A 3: 11_Änd_V26_III_Äußerung_01
I / A 4: 11_Änd_V26_III_Äußerung_02
I / A 5: 11_Änd_V26_III_Äußerung_03
I / A 6: 11_Änd_V26_III_Äußerung_04
I / A 7: 11_Änd_V26_III_Äußerung_05
I / B) Äußerungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I / B 1: Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Postfach 21 40
50250 Pulheim
I / B 2: Industrie- und Handelskammer zu Köln
Geschäftsstelle Leverkusen /Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
I / B 3: Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
Dönhoffstraße 39
51373 Leverkusen
2. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 7 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II / A) Stellungnahmen der
Öffentlichkeit:
Keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit
II / B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange:
II / B 1 Industrie- und Handelskammer zu Köln
Geschäftsstelle Leverkusen /Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
3. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Lützenkirchen Am Markt (Anlage 8 und Anlage 9 zur Niederschrift) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), in Kraft getreten am 11. Februar 2015
beschlossen.
4. Die als Anlage 9 zur Niederschrift beigefügte Begründung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
- einstimmig -