Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen
die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Dem Bau einer
3-fach Sporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso wird vorbehaltlich der
Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel zugestimmt. Der Eigenanteil der
Stadt Leverkusen wird hierbei in Form des Grundstückswertes des entsprechenden
Baugrundstückes dargestellt.
2. Der
Beteiligung der Stadt Leverkusen am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" wird zugestimmt.
3. Der SPL wird mit der Projektausführung beauftragt. Eine für den Projektzeitraum befristete personelle Unterstützung ist zu gewährleisten.
Leverkusen, den 03.12.2015
gezeichnet:
Richrath Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
- einstimmig -