Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1. Dem Bau einer 3-fach Sporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso wird vorbehaltlich der Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel zugestimmt. Der Eigenanteil der Stadt Leverkusen wird hierbei in Form des Grundstückswertes des entsprechenden Baugrundstückes dargestellt.

 

2. Der Beteiligung der Stadt Leverkusen am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" wird zugestimmt.

 

3. Der SPL wird mit der Projektausführung beauftragt. Eine für den Projektzeitraum befristete personelle Unterstützung ist zu gewährleisten.

 

Leverkusen, den 03.12.2015

 

gezeichnet:

Richrath                                     Rh. Eimermacher                       Rh. Ippolito


- einstimmig -