Beschluss: zurückgezogen

Herr Stadtkämmerer Stein erklärt, dass eine privatrechtliche Organisationsform für die Zentrale Unterbringungseinrichtung nicht möglich ist, da das Bundesministerium für Finanzen in einem Schreiben festgeschrieben hat, dass eine solche Einrichtung dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen ist.

Möglich wäre eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung für die jedoch ein eigener Buchungskreis, eine Eröffnungsbilanz, ein Jahresabschluss und ein Wirtschaftsplan aufzustellen wären. Eine damit verbundene Transparenz gibt das NKF ebenfalls her, so dass auf einen solchen erhöhten Arbeitsaufwand verzichtet werden kann.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) zieht den Antrag daraufhin zurück.