Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Frau Röttgen erläutert ihren Bürgerantrag (siehe Anlage 5 zur Niederschrift).

 

Anschließend erläutert Herr Dr. Becker seinen Bürgerantrag. Sein Wortbeitrag ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.

 

Rh. Eimermacher (CDU) erklärt zu Protokoll, dass heute nur über den rosa eingefärbten Bereich, also den Bereich, der für die Flüchtlingsbelegung notwendig ist, abgestimmt werde. Er mache darauf aufmerksam, dass kein Präjudiz dafür geschaffen werde, wie es mit der weiteren Bebauung, die gelb eingefärbten Bereiche, weitergehe.

Ob es da zu einer Bebauung komme, und wenn ja, wie dann eine Gesamtbebauung aussehe, das werde man am Ende des Bauleitplanverfahrens sehen.

Er könne sich nicht vorstellen, dass die CDU eine Belegung mit zusätzlichen Personen, also quasi durch die Hintertür, mitmache. Man hätte dann eine Belegung mit Flüchtlingen und es würde schon vor Ablauf der Zeit an anderer Stelle, also im gelben Bereich, gebaut. Damit gäbe es dann eine deutlich höhere Belegung als das der aktuelle Kompromissvorschlag aufweise. Die Bedenken der Bürger könne er durchaus verstehen.

 

Die CDU-Fraktion erwarte als Ersatz für die wegfallende Gewerbefläche eine umgehende Erschließung des nicht für die ZUE benötigten Geländes an der Solinger Straße.

 

Rh. Pott (OP) bittet über die Vorlage mit folgender ergänzender Formulierung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfes abzustimmen:

 

Die Verwaltung stellt sicher, dass

 

a) für alle darüber hinausgehenden Bedarfe an Flüchtlingsunterkünften, sofern diese entstehen, an anderer Stelle im Stadtgebiet Plätze geschaffen werden.

 

b) die Bebauung auf dem ca. 10.000 m² großen Gelände insgesamt nicht dichter geschieht als dies bei der Geschosswohnungsbebauung im Umfeld der Fall ist. Dies bedeutet eine Grundflächenzahl von 0,4.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath fragt Rh. Pott, ob mit der Formulierung „an anderer Stelle im Stadtgebiet“ gemeint ist, dass die Plätze nicht in unmittelbarer Nähe des Geländes geschaffen werden sollen.

 

Rh. Pott (OP) bejaht dies.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) beantragt, die Vorlage insofern zu ändern, dass auf dem Gelände maximal bis zu 400 Personen (Flüchtlinge und sonstige Bewohner in Sozialwohnungen) untergebracht werden.

 

Rh. Beisicht (PRO NRW) bittet darum, über die Vorlage im Sinne der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II, mit der Unterbringung von bis zu maximal 200 Flüchtlingen, abzustimmen.

 

Rh. Miesen (CDU) gibt die als Anlage 7 zur Niederschrift beigefügte Erklärung zu Protokoll.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Unterbringung von bis zu maximal 200 Flüchtlingen im Sinne der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II abstimmen.

 

dafür:           5  (2 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, )

dagegen:  37  (OB, 11 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           2  (CDU)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt und die Bürgeranträge Nrn. 2016/0929 und 2016/0922 sind erledigt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt anschließend über den Antrag von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) abstimmen, die Unterbringung auf bis zu maximal 400 Personen (Flüchtlinge und sonstige Bewohner in Sozialwohnungen) zu begrenzen.

 

dafür:           8  (2 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

dagegen:  36  (OB, 13 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Daraufhin lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Verwaltungsvorlage einschließlich der Ergänzung vom 12.01.16 und der von Rh. Pott (OP) ergänzten Formulierung abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.   Der Rat nimmt das Projekt zur Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich „Zur alten Fabrik“ in Leverkusen-Opladen zur Kenntnis und stimmt dem Standort zur Unterbringung von 400 bis zu 450 Flüchtlingen zu.

Die Verwaltung stellt sicher, dass

a) für alle darüber hinausgehenden Bedarfe an Flüchtlingsunterkünften, sofern diese entstehen, an anderer Stelle im Stadtgebiet Plätze geschaffen werden.

b) die Bebauung auf dem ca. 10.000 m² großen Gelände insgesamt nicht dichter geschieht als dies bei der Geschosswohnungsbebauung im Umfeld der Fall ist. Dies bedeutet eine Grundflächenzahl von 0,4.

 

2.   Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte innerhalb der Verwaltung zur Begleitung der Umsetzung und Anmietung des Vorhabens durchzuführen.

 

3.   Sobald die Vertragskonditionen mit dem Eigentümer ausgehandelt sind, werden die Anwohner in einer Anwohnerinformation noch vor Beschlussfassung des Rates über diesen Vertrag über das Bauprojekt informiert.

 

4.   Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten.

 

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, für diese an diesem Standort wegfallende Gewerbefläche Ersatzgewerbeflächen auszuweisen.

 

dafür:         31  (OB, 9 CDU, 12 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     9  (2 CDU, 1 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

Enth.:           4  (2 CDU, 1 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)