Herr Bartels (FDP) bittet um eine redaktionelle Korrektur in der Anlage 2.2 bei den gleichlautenden Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (Nr. 04 und 05). Hierbei muss es in Absatz 3 heißen, dass sich die westliche Planbereichsgrenze um zwei Meter nach Osten verschiebt. Frau Beigeordnete Deppe sagt eine Korrektur der Anlage zu.

(Redaktioneller Hinweis:

Mit Ergänzung Nr. 2015/0714/2 zur Vorlage Nr. 2015/0714 wird die aktualisierte Anlage 2.2 vom 10.02.16 vorgelegt.)

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) gibt zu Protokoll, dass sich durch die neugeschaffenen 85 Wohneinheiten und den damit verbundenen 430 Kfz-Fahrten pro Tag die verkehrliche Situation in Spitzenzeiten im Bereich der unteren Quettinger Straße weiter verschärfen wird und das Ende der Kapazitätsgrenze bereits jetzt erreicht ist.

 

Frau Cremer (61) erläutert auf Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass durch die Baumaßnahme 436 m² aus dem Landschaftsschutzgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) herausgenommen werden; dies macht insgesamt einen Flächenanteil von 0,01% in der entsprechenden Darstellung im FNP aus.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage


- einstimmig bei einer Enthaltung (PRO NRW) -