Beschluss:

 

  1. Der südliche Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans
    Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und
    Alkenrath - westlich Schlebuschrath"
    soll geändert werden. Der Geltungsbereich der 1. Änderung im Stadtteil Opladen stellt sich in etwa wie folgt dar:

-    im Nordwesten wird der Geltungsbereich durch die geplante Auffahrtsrampe von der Robert-Blum-Straße auf die Fixheider Straße (L 288) und die angrenzenden Böschungsbereiche begrenzt;

-    im Osten verläuft der Geltungsbereich über die Fixheider Straße (L 288) und südlich davon entlang der östlichen Seite der Robert-Blum-Straße;

-    im Süden ist ein Teil der Robert-Blum-Straße Bestandteil des Plangebietes;

-    im Südwesten befindet sich die geplante Abfahrtsrampe von der Fixheider Straße (L 288) auf die Robert-Blum-Straße im Plangebiet und

-    im Westen verläuft die Grenze an dem betroffenen Teil der Fixheider Straße inklusive der Böschungsbereiche.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) zu entnehmen.

 

  1. Dem Entwurf der 1. Änderung des Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" einschließlich der Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

  1. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird abgesehen. Ebenso wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 13a BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig -