Beschluss:
- Der südliche Teilbereich
des rechtsverbindlichen Bebauungsplans
Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und
Alkenrath - westlich Schlebuschrath" soll geändert werden. Der Geltungsbereich der 1. Änderung im Stadtteil Opladen stellt sich in etwa wie folgt dar:
- im Nordwesten wird der Geltungsbereich durch die geplante Auffahrtsrampe von der Robert-Blum-Straße auf die Fixheider Straße (L 288) und die angrenzenden Böschungsbereiche begrenzt;
- im Osten verläuft der Geltungsbereich über die Fixheider Straße (L 288) und südlich davon entlang der östlichen Seite der Robert-Blum-Straße;
- im Süden ist ein Teil der Robert-Blum-Straße Bestandteil des Plangebietes;
- im Südwesten befindet sich die geplante Abfahrtsrampe von der Fixheider Straße (L 288) auf die Robert-Blum-Straße im Plangebiet und
- im Westen verläuft die Grenze an dem betroffenen Teil der Fixheider Straße inklusive der Böschungsbereiche.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) zu entnehmen.
- Dem Entwurf der 1. Änderung des Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" einschließlich der Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
- Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird abgesehen. Ebenso wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
- Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 13a BauGB in Verbindung mit
§ 2 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -