Beschluss:

 

  1. Für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ wird das Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellt sich in etwa wie folgt

dar:

-         im Norden wird der Bereich durch die Grenze der benötigten Straßenverkehrsfläche zur Anbindung an die Fixheider Straße (L 288) (südliche Geltungsbereichsgrenze 1. Änderung Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III) umgrenzt;

-         im Osten beinhaltet der Geltungsbereich die Flächen für die seinerzeit geplante Anbindung mittels Kreisverkehr an die Robert-Blum-Straße,

-         im Südosten befinden sich Teile der Robert-Blum-Straße im Aufhebungsbereich und

-         im Süden verläuft die Grenze entlang des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

  1. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen, da sich die Aufhebung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB).

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig -