z.d.A.:Rat Nr. 8 vom 18.08.2009 Seite 231:

Kündigung des Mietverhältnisses für das Gebäude Reuterstraße 53 zum 31.12.09 durch das Polizeipräsidium Köln

 

Herr Nahl (SPD) stellt folgende Zusatzanfrage:

„Der Polizeipräsident Köln hatte mit Schreiben vom Juli 2009 das Mietverhältnis für das Dienstgebäude Reuterstraße ersatzlos gekündigt. Damit wäre Schlebusch, immerhin Zentrum eines Stadtbezirks mit 57.000 Einwohnern, zum ersten Male in seiner Geschichte ohne Polizeidienststelle.

 

Der damalige Oberbürgermeister, Ernst Küchler, hatte das moniert. In seinem Antwortschreiben, das der genannten z.d.A.: Mitteilung beigefügt ist, begründet Herr Steffenhagen die Kündigung und legt - für mich wenig überzeugend - dar, wie sich die Polizei den Einsatz von Bezirksbeamten in Schlebusch zukünftig vorstellt. Er ist aber offensichtlich selbst vom Effekt nicht so ganz überzeugt, denn sein Schreiben endet damit, dass er derzeit prüfe, ob es möglich und erforderlich sei, eine polizeiliche Anlaufstelle in Form von Bürgersprechstunden in Schlebusch einzurichten. Er sei in diesem Zusammenhang noch auf der Suche nach einer geeigneten Räumlichkeit. Und schließt mit dem Satz, Zitat: "Vielleicht können Sie uns bei dieser Suche, die eine Optimierung der Bürgernähe darstellen würde, unterstützen."

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

1. Welche Räume sind der Polizei angeboten worden?

 

2. Wie hat der Polizeipräsident entschieden?“

 

Die Verwaltung sagt eine Beantwortung über z.d.A.: Rat zu.

 

Weitere Zusatzanfragen werden nicht gestellt.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Bezirksvorstehers sprechen sich die Mitglieder der Bezirksvertretung mit großer Mehrheit für einen regelmäßigen Sitzungsbeginn um 16.00 Uhr aus. Herr Bezirksvorsteher Gietzen wird dies probeweise für ein halbes Jahr durchführen und sagt zu, zukünftige Ortstermine für Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III möglichst erst nach 16.00 Uhr zu terminieren.