Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 3 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A) Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

I/A 1    Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

I/A 2    Werbering Lützenkirchener Kaufleute

            51381 Leverkusen

 

I/A 3    V26_III_Äußerung_03

           

I/A 4    V26_III_Äußerung_04

           

I/A 5    V26_III_Äußerung_05

           

I/A 6    V26_III_Äußerung_06

           

I/A 7    V26_III_Äußerung_07

           

I/A 8    V26_III_Äußerung_08

           

I/A 9    V26_III_Äußerung_09

           

I/B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

I/B 1    LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland

            Postfach 2140

50250 Pulheim

 

I/B 2    PLEdoc GmbH

            Postfach 12 02 55

            45312 Essen

 

I/B 3    Landesbetrieb Wald und Holz NRW

            Regionalforstamt Bergisches Land

            Steinmüllerallee 13

            51643 Gummersbach

 

I/B 4    Technische Betriebe Leverkusen AöR

           

I/B 5    IHK Köln

            Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg

            An der Schusterinsel 2

            51379 Leverkusen

 

I/B 6    AVEA GmbH & Co. KG

            Im Eisholz 3

            51373 Leverkusen

 

I/B 7    Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

            TNR, TNS

Overfeldweg 23

            51371 Leverkusen

 

I/B 8    Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH

 

I/B 9    Unitymedia NRW GmbH

            Postfach 10 20 28

            34020 Kassel

 

I/B 10  Deutsche Telekom Technik GmbH

            Postfach 10 07 09

            44782 Bochum

 

I/B 11  Westnetz GmbH

            Regionalzentrum Neuss

            Elisabeth-Selbert-Str. 2

            40764 Langenfeld

 

2. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 4 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

II/A 1   V26_III_Stellungnahme_01

           

II/A 2   V26_III_Stellungnahme_02

           

II/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

II/B 1   Polizei Nordrhein-Westfalen

            Rheinlanddamm 24

            44139 Dortmund

 

II/B 2   AVEA GmbH & Co. KG

            Im Eisholz 3

            51373 Leverkusen

 

II/B 3   Deutsche Telekom Technik GmbH

            Postfach 10 07 09

            44782 Bochum

 

II/B 5   IHK Köln

            Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg

            An der Schusterinsel 2

            51379 Leverkusen

 

II/B 5   Bezirksregierung Düsseldorf

            Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)

            Postfach 300865

            40408 Düsseldorf

 

3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf soll nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB geändert werden (Anlage 5 zur Niederschrift). Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit wurde schriftlich um Stellungnahme gebeten.

 

Über die während der erneuten Beteiligung der Betroffenen nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Stellungnahmen III/A) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

III/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

III/A 1  V26_III_Stellungnahme_03

 

III/A 1  V26_III_Stellungnahme_04

 

III/A 1  V26_III_Stellungnahme_05

 

4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf V26/ III "Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf", bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers wird mit verkleinertem Geltungsbereich und redaktionellen Änderungen gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in Verbindung mit

 

·         der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548),

und

·         § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294),

sowie

·         § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496),

 

als Satzung beschlossen.

 

5. Die als Anlage 7 zur Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichtes sowie der Durchführungsvertrag (Anlage 8 zur Niederschrift) werden gebilligt.


- einstimmig -