Herr Uni. Prof.-Dr. Ing. Köhl hält den als Anlage beigefügten Power-Point-Vortrag mit Erläuterungen zur Vorlage „Sportstättenentwicklungsplan für die Stadt Leverkusen“.
In
seinen Ausführungen hat Herr Uni. Prof.-Dr. Ing. Köhl die nachfolgenden
Kernaussagen aus der Begründung der Vorlage nochmals unterstrichen und bekräftigt.
1.
Auf der Basis der
Bevölkerungsvorausrechnung 2015 bis 2030 des Landesbetriebes Information
und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und der Prognosen im
Gutachten ergibt die demografische Entwicklung allein rund 8.800 Einwohner
mehr. Erhöht man nur die sportliche Beteiligung und hält die
Einwohnergliederung und Einwohnerzahl konstant, ergeben sich rechnerisch 10.100
Aktive mehr. Die Kombination beider Effekte führt bis zum Jahr 2030 zu einem
starken Zuwachs an Aktiven.
2.
Von derzeit rund 120.000 sportaktiven
Einwohnern in Leverkusen, die insgesamt rund 295.000 Sportler ergeben, weil sie
in mehreren Sportarten aktiv sind, üben rund 40.200 ihren Sport (auch) in
Sportvereinen aus. Deren Anzahl wird voraussichtlich konstant bleiben.
3.
Von 13
prioritär zu untersuchenden Sportarten unter den 38 untersuchten
Hauptsportarten sind die zu erwartenden Veränderungen bei 7 Sportarten nicht
kapazitätsrelevant (Badminton, Behinderten- und Rehasport, Handball,
Kampfsport, Schulschwimmen, Schulsport auf Kleinspielfeldern an Schulen,
Tischtennis). Bei den Sportarten Basketball und Tennis ist mit einem Rückgang
der Nachfrage zu rechnen. Im Vereinssport zeichnen sich Zunahmen ab beim
Fitnesstraining/Gymnastik, Fußball, Leichtathletik, Tanzsport, Volleyball und
beim Betriebssport.
Für alle
berechneten Mehrbedarfe gilt, dass sie ohne Prüfung der tatsächlichen
Auslastung nicht in Maßnahmen münden. Dazu gehört eine Prüfung, ob die in den
Belegungsplänen angegeben Belegungen so oder anders stattgefunden haben und,
mit wie vielen Sportlern die Sportanlagen über einen längeren Zeitraum wirklich
belegt sind. So ist z.B. bei der Sportart Fußball rein rechnerisch von einer
Zunahme an Aktiven und einem damit einhergehenden leicht gestiegenem
Flächenbedarf auszugehen. Der Bedarf ist jedoch nicht unerheblich auf Aktive
außerhalb der Sportvereine zurückzuführen, die es bevorzugen auf Bolzplätzen,
Freiflächen in Parks oder anderen frei zugänglichen Bereichen zu spielen, so
dass mögliche fehlende Sportplatzkapazitäten hier abgedeckt werden können.
Außerdem würde durch eine Umwandlung von Tennen- zu Kunstrasenplätzen die
Nutzungsintensität dieser Anlagen gesteigert.
4.
Im Schulsport ist eher mit einem
rechnerisch geringen Mehrbedarf von 1.700 m² an Sportflächen für alle
Sportanlagenarten zu rechnen, auf gar keinen Fall aber mit einem Rückgang.
5.
Die Veränderungen bei den Sportarten
führen nicht in gleichem Maße zu Veränderungen bei den Sportanlagen, weil sich
zwischen abnehmenden und zunehmenden Bedarfen Kompensationen ergeben. Im
Vereinssport, unter Berücksichtigung der Freikapazitäten auf Schulsportanlagen,
ist mit Mehrbedarf zu rechnen von etwa 7.600 m² bei Sporthallen,
5.600 m² bei Gymnastikräumen, 4.500 m² bei Reitanlagen. Es ist zu prüfen,
inwieweit davon Einsparungen durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Belegungsmanagement)
zu erzielen sind.
6.
Außerhalb der kommunalen Bedarfsdeckung
ergeben sich zum Teil erhebliche Zuwächse, die zu Neunachfragen nach Standorten
und Sportflächen führen können. Dafür sollten die vorhandenen Planungs- und Baurechte
überprüft werden.
Kenntnisnahme:
Die „Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Leverkusen“ wird
zur Kenntnis genommen.