Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Uni. Prof.-Dr. Ing. Köhl hält den als Anlage beigefügten Power-Point-Vortrag mit Erläuterungen zur Vorlage  „Sportstättenentwicklungsplan für die Stadt Leverkusen“.

 

In seinen Ausführungen hat Herr Uni. Prof.-Dr. Ing. Köhl die nachfolgenden Kernaussagen aus der Begründung der Vorlage nochmals unterstrichen und bekräftigt.

 

1.    Auf der Basis der Bevölkerungsvorausrechnung 2015 bis 2030 des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und der Prognosen im Gutachten ergibt die demografische Entwicklung allein rund 8.800 Einwohner mehr. Erhöht man nur die sportliche Beteiligung und hält die Einwohnergliederung und Einwohnerzahl konstant, ergeben sich rechnerisch 10.100 Aktive mehr. Die Kombination beider Effekte führt bis zum Jahr 2030 zu einem starken Zuwachs an Aktiven.

 

2.    Von derzeit rund 120.000 sportaktiven Einwohnern in Leverkusen, die insgesamt rund 295.000 Sportler ergeben, weil sie in mehreren Sportarten aktiv sind, üben rund 40.200 ihren Sport (auch) in Sportvereinen aus. Deren Anzahl wird voraussichtlich konstant bleiben.

 

3.    Von 13 prioritär zu untersuchenden Sportarten unter den 38 untersuchten Hauptsportarten sind die zu erwartenden Veränderungen bei 7 Sportarten nicht kapazitätsrelevant (Badminton, Behinderten- und Rehasport, Handball, Kampfsport, Schulschwimmen, Schulsport auf Kleinspielfeldern an Schulen, Tischtennis). Bei den Sportarten Basketball und Tennis ist mit einem Rückgang der Nachfrage zu rechnen. Im Vereinssport zeichnen sich Zunahmen ab beim Fitnesstraining/Gymnastik, Fußball, Leichtathletik, Tanzsport, Volleyball und beim Betriebssport.

 

Für alle berechneten Mehrbedarfe gilt, dass sie ohne Prüfung der tatsächlichen Auslastung nicht in Maßnahmen münden. Dazu gehört eine Prüfung, ob die in den Belegungsplänen angegeben Belegungen so oder anders stattgefunden haben und, mit wie vielen Sportlern die Sportanlagen über einen längeren Zeitraum wirklich belegt sind. So ist z.B. bei der Sportart Fußball rein rechnerisch von einer Zunahme an Aktiven und einem damit einhergehenden leicht gestiegenem Flächenbedarf auszugehen. Der Bedarf ist jedoch nicht unerheblich auf Aktive außerhalb der Sportvereine zurückzuführen, die es bevorzugen auf Bolzplätzen, Freiflächen in Parks oder anderen frei zugänglichen Bereichen zu spielen, so dass mögliche fehlende Sportplatzkapazitäten hier abgedeckt werden können. Außerdem würde durch eine Umwandlung von Tennen- zu Kunstrasenplätzen die Nutzungsintensität dieser Anlagen gesteigert.

 

4.    Im Schulsport ist eher mit einem rechnerisch geringen Mehrbedarf von 1.700 m² an Sportflächen für alle Sportanlagenarten zu rechnen, auf gar keinen Fall aber mit einem Rückgang.

 

5.    Die Veränderungen bei den Sportarten führen nicht in gleichem Maße zu Veränderungen bei den Sportanlagen, weil sich zwischen abnehmenden und zunehmenden Bedarfen Kompensationen ergeben. Im Vereinssport, unter Berücksichtigung der Freikapazitäten auf Schulsportanlagen, ist mit Mehrbedarf zu rechnen von etwa 7.600 m² bei Sporthallen, 5.600 m² bei Gymnastikräumen, 4.500 m² bei Reitanlagen. Es ist zu prüfen, inwieweit davon Einsparungen durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Belegungsmanagement) zu erzielen sind.

 

6.    Außerhalb der kommunalen Bedarfsdeckung ergeben sich zum Teil erhebliche Zuwächse, die zu Neunachfragen nach Standorten und Sportflächen führen können. Dafür sollten die vorhandenen Planungs- und Baurechte überprüft werden.

 

Kenntnisnahme:

 

Die „Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Leverkusen“ wird

zur Kenntnis genommen.