Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Widmung folgender Verkehrsflächen:

 

1.    Auf dem Lehn als Gemeinde- / Anliegerweg,

2.    Westliche Verbindung zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr und der Andienung der Grundstücke Lützenkirchener Straße 349 und 357,

3.    Östliche Verbindung zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.


- einstimmig -