Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rufbereitschaftsregelung entsprechend den aktuellen fachlichen und rechtlichen Auffassungen sicherzustellen. Hierzu ist eine Vereinbarung zur Mitwirkung eines in diesem Bereich erfahrenen freien Trägers der Jugendhilfe gem. § 76 SGB VIII an der Inobhutnahme abzuschließen und eine entsprechende Rufbereitschaft des Fachbereichs Kinder und Jugend zu organisieren. Hierbei sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere auch die der Auftragsdatenverarbeitung – zu berücksichtigen.


- einstimmig -