Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Leverkusen, 23.03.16
gezeichnet:
Richrath Rh. Ippolito. Rh. Eimermacher
dafür: 41 (OB, 16 CDU, 11 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)
dagegen: 4 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 2 (PRO NRW)