Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.    Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 

Leverkusen, 23.03.16

 

gezeichnet:

Richrath                                            Rh. Ippolito.                          Rh. Eimermacher


dafür:         41  (OB, 16 CDU, 11 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)

dagegen:     4  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           2  (PRO NRW)