Beschluss:
1.
Der
mit Beschluss vom 04.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0103 festgestellte erhöhte Sprachförderbedarf
in den Kindertageseinrichtungen, die in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage aufgeführt
sind, wird für das Kindergartenjahr 2016/2017 bestätigt.
2.
Die
Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern,
in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter
Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im
Kindergartenjahr 2016/2017.
3. Zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 ist erneut zu überprüfen, ob sich im Stadtgebiet die Bedarfslagen verändert haben und erhöhte Förderbeträge ggfs. anderen Kindertageseinrichtungen zuzuweisen sind.
- einstimmig -