Beschluss:

 

1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 172 B/II „nbs:o - Campus Leverkusen und Gewerbe“ soll in den textlichen Festsetzungen geändert werden.

 

2. Dem Entwurf zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes

Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“ (Anlage 2.2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 4 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3. Die Aufstellung zur Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB). Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird abgesehen. Ebenso wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

4. Der Entwurf der geänderten textlichen Festsetzungen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig bei einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)