Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) das Verfahren für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf der Grundlage der Planung des Vorhabenträgers eingeleitet.

 

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 28/II – Opladen – nbso, südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)“.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in Flur 8 das Flurstück 507 und Teile des Flurstücks 508.

 

4.    Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

5.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 28/II „Opladen – nbso, südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)“ (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 6 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

6.    Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig bei einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)