Sitzung: 13.06.2016 SBP/016/2016
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/0774
Beschluss:
1. Für
das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) das Verfahren für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes auf der Grundlage der Planung
des Vorhabenträgers eingeleitet.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 28/II – Opladen – nbso, südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)“.
3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in Flur 8 das Flurstück 507 und Teile des Flurstücks 508.
4. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
5. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 28/II „Opladen – nbso, südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)“ (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 6 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
6. Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig bei einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)