Beschluss:
1. Die Städte Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal errichten
eine eigene Notfallsanitäterschule in eigener Rechtsform als gemeinsame
Einrichtung der beteiligten Städte.
2. Die beteiligten Städte können auf Grundlage einer gemeinsam
erstellten Matrix (Anlage 1 der Vorlage) bis zum 15.07.2016 Standorte benennen.
3. Die Kosten für Bau und Betrieb der gemeinsamen Notfallsanitäterschule
werden auf dieser Grundlage ermittelt. Sofern eine externe gutachterliche
Stellungnahme für die Kostenermittlung erforderlich sein sollte, ist ein
übereinstimmender Beschluss der Verwaltungsvorstände erforderlich.
4. Die Finanzierung von Bau und Betrieb der gemeinsamen
Notfallsanitäterschule erfolgt haushaltsneutral durch die
Rettungsdienstgebühren und die Beiträge der Krankenkassen gemäß Rettungsgesetz
NRW (RettG NRW).
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -