Frau Cremer (61) gibt folgende Korrektur der Anlage 6, Seite 18, Punkt I/A 3: V 27_I_3(1)_Äußerung_03 Schreiben vom 22.09.2015, zu Protokoll:

 

„Die fehlerhafte Fassung der Anlage 6 vom August 2016 der Beschlussvorlage Nr. 2016/1182 wird durch nachfolgende Formulierung ersetzt:

 

Der Beschlussvorschlag lautet:

 

Zu 5)

 

siehe Vorbemerkung.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Äußerungen zu Punkt 5) werden zur Kenntnis genommen.

Den Äußerungen zu Punkt 4) wird gefolgt.

Den Äußerungen zu den Punkten 1), 2) und 3) wird nicht gefolgt.

 

Die vollständig Abwägung (Anlage 6 der Vorlage) wird zudem den politischen Gremien zum Satzungsbeschluss in vollständig korrigierter Fassung vorgelegt.“

 

Beschluss mit vorgenannter Korrektur:

 

1.    Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen (Anlage 6 der Vorlage) wird gefolgt.

 

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 27I „Rheindorf-Nord – zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz“ einschließlich der Begründung (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

3.    Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 


- einstimmig -